Der 16. Juni 2023 war ein großer Tag für uns! Mit großer Freude verkünden wir, dass wir einen wichtigen Meilenstein erreicht haben und nun offiziell als Genossenschaft agieren. Wir sind beim Amtsgericht eingetragen: Die Gründung unserer regionalen, regenerativen Genossenschaft „moktwi“ wurde erfolgreich abgeschlossen.

Die „moktwi“ hat das Ziel, regionale, nachhaltige, regenerative und umweltfreundliche Projekte zu fördern und umzusetzen. Diese Werte und Ziele der „moktwi“ sind ausführlich in unserer Präambel und in der Satzung beschrieben. Sie kann unter dem folgenden Link aufgerufen werden:

https://moktwi.de/wp-content/uploads/2023/04/Satzung_moktwi_final.pdf

Wir sind eine Genossenschaft, die sich der regionalen Entwicklung annimmt und erarbeiten in Arbeitsgruppen (Workshops oder Werkstätten) zukünftige Projekte.

Wir sind stolz auf das Erreichte und freuen uns auf die kommenden Herausforderungen. Wir laden alle Interessierten ein, sich an unseren Projekten zu beteiligen und gemeinsam eine nachhaltige Zukunft zu gestalten

Für weitere Informationen und bei Interesse an einer Mitgliedschaft stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Damit ihr uns persönlich kennen lernen könnt, ist jeden Dienstag, ab 17:00 im Utopia, Katzenstraße 1a, ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstands vor Ort. Natürlich sind wir auch Telefonisch oder per Mail für euch da.

naturstromblog 4.Mai 2023 Sven Kirrmann

Wir warten dringend darauf

Wer ein Haus besitzt, profitiert mit einer Photovoltaikanlage schon heute von günstigem selbsterzeugtem Ökostrom. Für alle anderen war das bisher so nicht möglich, selbst wenn sie im Rahmen einer Bürgerenergiegemeinschaft eigentlich eine Erneuerbare-Energien-Anlage (mit)betreiben. Mit der ohnehin eigentlich längst umzusetzenden Idee des Energy Sharing ändert sich das. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie der Stand ist.

Die Grundidee des Energy Sharing ist gleichermaßen alt wie einleuchtend: Wer eine Erneuerbare-Energien-Anlage besitzt, möchte vom günstig erzeugten Strom profitieren oder ihn direkt mit seinen Mitmenschen teilen.

Stimmt: Der Eigenverbrauch ist zwar schon heute möglich, aber eben nur, wenn es sich um eine Anlage auf dem eigenen Grundstück handelt – in aller Regel also die Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Doch schon wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen bzw. es besitzen (etwa in einem Mietshaus oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft), wird es komplizierter. Klar,  Mieterstrom-Lösungen, wie auch wir sie umsetzen, funktionieren je nach Voraussetzungen. Doch ganz vorbei ist es mit der Eigennutzung spätestens dann, wenn dieser durch das öffentliche Netz muss. Dann schlagen Lieferantenpflichten, Netzregularien und Marktmechanismen zu, eine Nutzung etwa von Stromanteilen aus einem Bürgersolar- oder Windpark für die Menschen, die diese Anlagen gebaut haben, ist unmöglich – bisher. Denn das Konzept des Energy Sharing eröffnet hier neue Perspektiven.

Energy Sharing: europäisch verankert, in Deutschland überfällig

Die Idee ist überhaupt nicht neu: Sie entstand in den 2000er-Jahren mit dem großflächigen Aufkommen der Erneuerbaren Energien, und wurde mit der zweiten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II), die seit 2016 diskutiert und Ende 2018 verabschiedet wurde, dann auch tatsächlich im EU-Recht verankert. Laut Artikel 22 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass so genannte Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gemeinsam Strom erzeugen und auch verbrauchen können. Diese Anforderung sollte eigentlich bis Mitte 2021 von den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sein – was leider hierzulande nicht passiert ist. Immerhin gibt es zuletzt aber einige Aufbruchssignale: Schon im Koalitionsvertrag von Ende 2021 hat sich die aktuelle Ampelregierung verpflichtet, endlich Energy Sharing umzusetzen anzugehen, was sie in einem Entschließungsantrag aus dem Sommer 2022 zur letztjährigen EEG-Reform noch einmal bekräftigt hat.

Ganz ehrlich: Schnell ist anders. Deshalb haben sich die Verbände BEEBündnis Bürgerenergie und DGRV sowie einige Unternehmen – unter anderem auch naturstrom – zusammengetan und ein konkretes, praxisnahes Regelungskonzept erarbeitet. Jetzt braucht es „nur noch“ die politische Umsetzung.

Das neue Energy-Sharing-Konzept: Was steht drin?

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Auszug aus dem NL der Regionalbewegung -Heiner Sindel 1.Vorsitzender Bundesverband der Regionalbewegung e.V.

Der Verkauf regionaler Produkte ist aufgrund der vielfältigen Krisen – Pandemie, Klimawandel, Angriffskrieg auf die Ukraine, Energiekrise – extrem eingebrochen. Die Menschen sparen beim Einkaufen von Lebensmitteln. Das ist eine hochbrisante Entwicklung. Damit werden die Elemente einer Nahversorgung auf kurzen Wegen in die Nische gedrängt. Billiganbieter scheinen einmal mehr Krisengewinner zu sein.

Die großen Vorteile regionaler Produkte, die kurzen Wege vom Erzeuger zum Verbraucher, dieses Vertrauen, dieses „Wissen wo’s herkommt“, diese – immer noch – vielfältige bäuerliche Landwirtschaft, dieses wertvolle Stück Selbstständigkeit im Lebensmittelhandwerk sind hochgradig gefährdet. Dazu kommt das durch Online-Handel fast vollendete Ausbluten vieler Innenstädte.

Was können wir tun?

Nachhaltiges, regionales Wirtschaften, der regionale Wirtschaftskreislauf muss eine eigene, erkennbare Wertigkeit bekommen. Politik und Gesellschaft müssen den regionalen Wirtschaftskreislauf als Vorausssetzung für das wirksam werden der viel zitierten Nachhaltigkeit nutzen.

Der Regionalgedanke ist die Sicherheitsarchitektur der Globalisierung – Nahversorgerregionen sind die Elemente dieser Sicherheitsarchitektur und auch die Basis einer lebendigen Land-Stadt-Beziehung sowie das Fundament belastbarer Daseinsvorsorge. Klimaschutz durch kurze Wege der Arbeitsauftrag.

Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023

Die im „Osterpaket“ beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt umfangreiche Neuerungen, höhere Einspeisevergütungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Ende Dezember 2022 wurde die Novelle von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt, sodass die Änderungen wie geplant zum 01. Januar 2023 Anwendung finden. Diese Seite soll einen Überblick und Orientierung zum neuen Regelwerk geben. Von großem Interesse ist insbesondere die Erhöhung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Unterschieden wird hier zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.

Einspeisevergütung verbessert – Teil- oder Volleinspeisung?

Für Anlagen mit Eigenversorgung liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp nach dem neuen EEG bei 8,2 Cent/kWh; für Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,80 Cent/kWh.*

Einen noch höheren Vergütungssatz erhalten Anlagen mit Volleinspeisung. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten.

Quelle Klimaschutz- und Energieagentur NS Alle Änderungen hier: