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Auszug aus dem NL der Regionalbewegung -Heiner Sindel 1.Vorsitzender Bundesverband der Regionalbewegung e.V.
Der Verkauf regionaler Produkte ist aufgrund der vielfältigen Krisen – Pandemie, Klimawandel, Angriffskrieg auf die Ukraine, Energiekrise – extrem eingebrochen. Die Menschen sparen beim Einkaufen von Lebensmitteln. Das ist eine hochbrisante Entwicklung. Damit werden die Elemente einer Nahversorgung auf kurzen Wegen in die Nische gedrängt. Billiganbieter scheinen einmal mehr Krisengewinner zu sein.
Die großen Vorteile regionaler Produkte, die kurzen Wege vom Erzeuger zum Verbraucher, dieses Vertrauen, dieses „Wissen wo’s herkommt“, diese – immer noch – vielfältige bäuerliche Landwirtschaft, dieses wertvolle Stück Selbstständigkeit im Lebensmittelhandwerk sind hochgradig gefährdet. Dazu kommt das durch Online-Handel fast vollendete Ausbluten vieler Innenstädte.
Was können wir tun?
Nachhaltiges, regionales Wirtschaften, der regionale Wirtschaftskreislauf muss eine eigene, erkennbare Wertigkeit bekommen. Politik und Gesellschaft müssen den regionalen Wirtschaftskreislauf als Vorausssetzung für das wirksam werden der viel zitierten Nachhaltigkeit nutzen.
Der Regionalgedanke ist die Sicherheitsarchitektur der Globalisierung – Nahversorgerregionen sind die Elemente dieser Sicherheitsarchitektur und auch die Basis einer lebendigen Land-Stadt-Beziehung sowie das Fundament belastbarer Daseinsvorsorge. Klimaschutz durch kurze Wege der Arbeitsauftrag.
Die im „Osterpaket“ beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt umfangreiche Neuerungen, höhere Einspeisevergütungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Ende Dezember 2022 wurde die Novelle von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt, sodass die Änderungen wie geplant zum 01. Januar 2023 Anwendung finden. Diese Seite soll einen Überblick und Orientierung zum neuen Regelwerk geben. Von großem Interesse ist insbesondere die Erhöhung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Unterschieden wird hier zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Für Anlagen mit Eigenversorgung liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp nach dem neuen EEG bei 8,2 Cent/kWh; für Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,80 Cent/kWh.*
Einen noch höheren Vergütungssatz erhalten Anlagen mit Volleinspeisung. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten.
Quelle Klimaschutz- und Energieagentur NS Alle Änderungen hier: