Neuerungen im EEG 2023
Das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023
Die im „Osterpaket“ beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) bringt umfangreiche Neuerungen, höhere Einspeisevergütungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Ende Dezember 2022 wurde die Novelle von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt, sodass die Änderungen wie geplant zum 01. Januar 2023 Anwendung finden. Diese Seite soll einen Überblick und Orientierung zum neuen Regelwerk geben. Von großem Interesse ist insbesondere die Erhöhung der Vergütungssätze für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind. Unterschieden wird hier zwischen Volleinspeise- und Eigenversorgungsanlagen.
Einspeisevergütung verbessert – Teil- oder Volleinspeisung?
Für Anlagen mit Eigenversorgung liegt die Vergütung für Anlagen bis 10 kWp nach dem neuen EEG bei 8,2 Cent/kWh; für Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh und für Anlagen bis 100 kWp bei 5,80 Cent/kWh.*
Einen noch höheren Vergütungssatz erhalten Anlagen mit Volleinspeisung. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten.
Quelle Klimaschutz- und Energieagentur NS Alle Änderungen hier: