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Energy Sharing: Geteilter Ökostrom, doppelte Energiewende-Freude

naturstromblog 4.Mai 2023 Sven Kirrmann

Wir warten dringend darauf

Wer ein Haus besitzt, profitiert mit einer Photovoltaikanlage schon heute von günstigem selbsterzeugtem Ökostrom. Für alle anderen war das bisher so nicht möglich, selbst wenn sie im Rahmen einer Bürgerenergiegemeinschaft eigentlich eine Erneuerbare-Energien-Anlage (mit)betreiben. Mit der ohnehin eigentlich längst umzusetzenden Idee des Energy Sharing ändert sich das. Wir erklären, was es damit auf sich hat und wie der Stand ist.

Die Grundidee des Energy Sharing ist gleichermaßen alt wie einleuchtend: Wer eine Erneuerbare-Energien-Anlage besitzt, möchte vom günstig erzeugten Strom profitieren oder ihn direkt mit seinen Mitmenschen teilen.

Stimmt: Der Eigenverbrauch ist zwar schon heute möglich, aber eben nur, wenn es sich um eine Anlage auf dem eigenen Grundstück handelt – in aller Regel also die Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach eines Ein- oder Zweifamilienhauses. Doch schon wenn mehrere Parteien in einem Haus wohnen bzw. es besitzen (etwa in einem Mietshaus oder in einer Wohnungseigentümergemeinschaft), wird es komplizierter. Klar,  Mieterstrom-Lösungen, wie auch wir sie umsetzen, funktionieren je nach Voraussetzungen. Doch ganz vorbei ist es mit der Eigennutzung spätestens dann, wenn dieser durch das öffentliche Netz muss. Dann schlagen Lieferantenpflichten, Netzregularien und Marktmechanismen zu, eine Nutzung etwa von Stromanteilen aus einem Bürgersolar- oder Windpark für die Menschen, die diese Anlagen gebaut haben, ist unmöglich – bisher. Denn das Konzept des Energy Sharing eröffnet hier neue Perspektiven.

Energy Sharing: europäisch verankert, in Deutschland überfällig

Die Idee ist überhaupt nicht neu: Sie entstand in den 2000er-Jahren mit dem großflächigen Aufkommen der Erneuerbaren Energien, und wurde mit der zweiten europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED II), die seit 2016 diskutiert und Ende 2018 verabschiedet wurde, dann auch tatsächlich im EU-Recht verankert. Laut Artikel 22 dieser Richtlinie müssen die Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass so genannte Erneuerbare-Energien-Gemeinschaften gemeinsam Strom erzeugen und auch verbrauchen können. Diese Anforderung sollte eigentlich bis Mitte 2021 von den einzelnen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden sein – was leider hierzulande nicht passiert ist. Immerhin gibt es zuletzt aber einige Aufbruchssignale: Schon im Koalitionsvertrag von Ende 2021 hat sich die aktuelle Ampelregierung verpflichtet, endlich Energy Sharing umzusetzen anzugehen, was sie in einem Entschließungsantrag aus dem Sommer 2022 zur letztjährigen EEG-Reform noch einmal bekräftigt hat.

Ganz ehrlich: Schnell ist anders. Deshalb haben sich die Verbände BEEBündnis Bürgerenergie und DGRV sowie einige Unternehmen – unter anderem auch naturstrom – zusammengetan und ein konkretes, praxisnahes Regelungskonzept erarbeitet. Jetzt braucht es „nur noch“ die politische Umsetzung.

Das neue Energy-Sharing-Konzept: Was steht drin?

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